Das Thema der Verwertung im Ausland erhobener Beweise führt im heutigen europäischen Rechtsraum zu Fragestellun- gen, die über das traditionelle Problem hinausgehen, unter welchen Bedingungen ausländische Beweismittel zu Zwecken einer nationalen Strafverfolgung verwertet werden können. Im bereits hoch integrierten Szenario des europäischen Rechtshilfeverkehrs stellt sich die viel komplexere Frage, inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen nationale Auslandsbeweise zu Zwecken einer transnationalen Strafver- folgung verwertet werden können. Wohl kann sich die Erlan- gung von Auslandsbeweisen im Rahmen eines Verfahrens wegen einer Straftat, die eine rein nationale Dimension auf- weist, rechtfertigen lassen, allerdings spiegeln heutzutage viele der komplexesten transnationalen Strafermittlungen die grenzüberschreitende Dimension der verfolgten Straftat wider. Vor diesem Hintergrund erweist sich ein rein beweis- rechtlicher Lösungsansatz als ungeeignet. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung der Problematik notwendig, die, ausgehend vom materiellen Recht, bereichsübergreifende Lösungsansätze erfordert. Der Bedarf nach einem solchen Ansatz ist vor allem im Rechtsverkehr unter EU-Mitglied- staaten sichtbar. Unter welchen Bedingungen kann man in einem auf einem gemeinsamen Konzept von Freiheit, Sicher- heit und Recht beruhenden Rechtsraum von der Verwertung ausländischer Beweise sprechen? Und vor allem, wie können bei der transnationalen Beweiserlangung die staatsbezogenen Interessen der kooperierenden Staaten mit der Anforde- rung an einen hohen Grundrechtsschutz der in eine transna- tionale Strafverfolgung involvierten Personen ausgeglichen werden? Auf diese Fragestellungen gilt es im vorliegenden Beitrag am Beispiel des italienischen Strafverfahrensrechts einzuge- hen. Es soll insbesondere geprüft werden, ob bzw. inwieweit das italienische Recht die Frage der Verwertung ausländi- scher Beweise als einen Teil einer transnationalen Gesamt- strafverfolgung ansieht oder nur im Lichte rein innerstaatli- cher Bedürfnisse betrachtet. Darüber hinaus gilt es festzu- stellen, ob im italienischen Strafprozessrecht die Frage der Verwertung in anderen EU-Ländern erhobener Beweise eine besondere Ausprägung findet

Die Verwertung im Ausland erhobener Beweise im europäischen Rechtsraum. Grundrechtliche Probleme und neue Herausforderungen am Beispiel des italienischen Strafprozessrechts

RUGGERI, Stefano
2015-01-01

Abstract

Das Thema der Verwertung im Ausland erhobener Beweise führt im heutigen europäischen Rechtsraum zu Fragestellun- gen, die über das traditionelle Problem hinausgehen, unter welchen Bedingungen ausländische Beweismittel zu Zwecken einer nationalen Strafverfolgung verwertet werden können. Im bereits hoch integrierten Szenario des europäischen Rechtshilfeverkehrs stellt sich die viel komplexere Frage, inwieweit bzw. unter welchen Voraussetzungen nationale Auslandsbeweise zu Zwecken einer transnationalen Strafver- folgung verwertet werden können. Wohl kann sich die Erlan- gung von Auslandsbeweisen im Rahmen eines Verfahrens wegen einer Straftat, die eine rein nationale Dimension auf- weist, rechtfertigen lassen, allerdings spiegeln heutzutage viele der komplexesten transnationalen Strafermittlungen die grenzüberschreitende Dimension der verfolgten Straftat wider. Vor diesem Hintergrund erweist sich ein rein beweis- rechtlicher Lösungsansatz als ungeeignet. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung der Problematik notwendig, die, ausgehend vom materiellen Recht, bereichsübergreifende Lösungsansätze erfordert. Der Bedarf nach einem solchen Ansatz ist vor allem im Rechtsverkehr unter EU-Mitglied- staaten sichtbar. Unter welchen Bedingungen kann man in einem auf einem gemeinsamen Konzept von Freiheit, Sicher- heit und Recht beruhenden Rechtsraum von der Verwertung ausländischer Beweise sprechen? Und vor allem, wie können bei der transnationalen Beweiserlangung die staatsbezogenen Interessen der kooperierenden Staaten mit der Anforde- rung an einen hohen Grundrechtsschutz der in eine transna- tionale Strafverfolgung involvierten Personen ausgeglichen werden? Auf diese Fragestellungen gilt es im vorliegenden Beitrag am Beispiel des italienischen Strafverfahrensrechts einzuge- hen. Es soll insbesondere geprüft werden, ob bzw. inwieweit das italienische Recht die Frage der Verwertung ausländi- scher Beweise als einen Teil einer transnationalen Gesamt- strafverfolgung ansieht oder nur im Lichte rein innerstaatli- cher Bedürfnisse betrachtet. Darüber hinaus gilt es festzu- stellen, ob im italienischen Strafprozessrecht die Frage der Verwertung in anderen EU-Ländern erhobener Beweise eine besondere Ausprägung findet
2015
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